E-Check & Kundendienst für sämtliche
Elektroinstallationen
Wir bieten Ihnen für alle Bereiche der Elektroinstallation einen umfassenden Kundendienst. Unser Kundendienst besteht aus hervorragend ausgebildeten Fachleuten, die speziell für diese Aufgabe vorbereitet worden sind. Wir stehen sowohl unseren gewerblichen als auch unseren privaten Kunden zur Verfügung.
Die Elektrotechnik ist im Gewerbe heute nicht mehr wegzudenken: Egal ob Kopierer, Computer, Maschinen, Antriebe oder Lüftungstechnik – überall sind elektronische Helfer am Werk. Wenn diese ausfallen ist oft der gesamte Ablauf im Betrieb gestört – und das kann teuer werden!
Als Geschäftsführer und/oder Betriebsinhaber tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Angestellten und Kollegen. Daher sollte deren Sicherheit oberste Priorität genießen. Es gibt strenge gesetzliche Vorschriften für regelmäßige Prüfungen in Gewerbe-Betrieben. Bei Gewerbetreibenden gilt eine Nachweispflicht gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.
Sollte aber wider Erwarten doch ein Schadensfall eintreten, hängen die Leistungen der Versicherungsgesellschaften in der Regel von folgenden Fragen ab:
- Ist die Elektroinstallation laut VDE-Norm geprüft?
- Ist die Prüfung regelmäßig erfolgt?
Der E-Check für Mieter und Eigentümer
Schutz für die ganze Familie
Für Mieter und Eigentümer von Häusern und Wohnungen ist der E-Check eine sichere Entscheidung. Er gibt Gewissheit darüber, ob die geprüften Elektroinstallationen und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Außerdem schützt er im Regelfall gegen eventuelle Schadensersatzansprüche der Versicherer.
Zum rechtlichen Hintergrund
Für die Sicherheit der elektrischen Anlagen und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.
Vermieter sind dazu verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.
Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen.